in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten
„in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ heißt der wohl berühmteste Grundsatz eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Grundlage einer jeden Verurteilung in einem Strafverfahren… Weiterlesen »in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten